Die AWO setzt sich schon lange für mehr sozialen Wohnungsbau ein. Viele unnserer Klienten sind von den ständig steigenden Mietpreisen betroffen.
„Eigentum verpflichtet“ heißt es im Grundgesetz, und schon in der Weimarer Verfassung stand: „Jedem Deutschen eine gesunde Wohnung und allen deutschen Familien, besonders den kinderreichen, eine ihren Bedürfnissen entsprechende Wohn- und Wirtschaftsstätte.“ Das Bundesverfassungsgericht hat nun den Mietpreisdeckel gestrichen, weil formelle Zuständigkeiten nicht beachtet sind. Zur Situation selbst hat es keine Stellung bezogen. Der Kommentar von Heribert Prantl bringt es auf den Punkt:
“Der Finanzkapitalismus hat den Satz „Eigentum verpflichtet“ auf seine Weise ergänzt: „…zu nichts, außer zur Gewinnmaximierung“. Diese, von Recht, Gesetz und Gericht nicht gebremste Grundeinstellung hat dann zur großen Finanzkrise geführt. Und die große Finanzkrise hat dazu geführt, dass der deutsche Staat die Hypo Real Estate, eine Bankenholding zur gewerblichen Immobilienfinanzierung, durch Verstaatlichung retten musste – mit gigantischen Mitteln aus dem Finanzmarktstabilisierungsfond. Man kann sich mit Recht fragen, warum solche gigantischen Anstrengungen nicht auch für die Leute unternommen werden, die der Mietmarkt in den Ruin treibt. – Es geht um den gesellschaftlichen Frieden. Für ihn zu sorgen, gehört zu den Aufgaben des Rechts und des Bundesverfassungsgerichts.”